Datenschutz-Verordnung

Datenschutzordnung

für den Herzsport Windeck-Eitorf

 

Präambel

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Diese Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

§1 Allgemeines

Der Herzsport  Windeck-Eitorf e. V. (im Weiteren der Verein genannt) verarbeitet personenbezogene Daten von Mitgliedern, Teilnehmern,  Mitarbeitern, und Ärzten (im Text wird für Personen nur die männliche Form verwandt, so sind damit auch alle Personen weiblichen Geschlechts mit eingeschlossen) sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in schriftlicher Form (Listen  etc). Personenbezogene Daten werden im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder offengelegt. In diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung von allen Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§2 Verarbeitung personenbezogener Daten.

1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten von unter §1 Satz 1 genannten Personen am Herzsport in für diesen Personkreis jeweils eigenen Kategorien. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird ein einzelnes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten als Einzelblatt angelegt.

2. Im Rahmen Teilnahme am Herzsport verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Teilnehmer: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Telefonnummern und
E-Mail-Adressen, Gewicht, Größe, max. Watt, Watt je kg, max Pulsfrequenz, Gruppenzugehörigkeit,  Krankenkasse, KK-Mitgliedsnr., LSB-Angebotsnr., Beginn der ärztl. Verordnung, Ablauf der ärztl. Verordnung und  bei Teilnehmern, die auch Vereinsmitglieder sind zusätzlich: Datum des Vereinsbeitritts, Bankverbindung, IBAN, BIC, ggf. Name des Kontoinhabers bei abweichendem Kontoinhaber.

3. Im Rahmen der Durchführung des Herzsports verarbeitet der Verein folgende Daten der Übungsleiter: Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Telefonnummern, ÜL-Lizenznummer mit Beginn und Ablaufdatum und bei Ärzten: Vorname, Nachname, Anschrift der Praxis (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und die Betriebsstättennummer.

4. Im Rahmen der Durchführung des Herzsport werden gemäß der gesetzlichen Vorgaben über die Durchführung von Rehasport § 44 Abs.1 Nr. 3 und 4 SGB IX und seiner Ausführungsregelungen die Daten der Teilnehmer am Herzsport des Vereins an die ärztliche Abrechnungsstelle und die Leistungsträger der Rehamaßnahmen weitergeleitet.

5. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu dem Landesverband, unter dessen Regelungen Herzsportangebote durchgeführt werden, werden personenbezogene Daten von Übungsleitern und ärztl. Mitarbeitern an diese weitergeleitet.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden keine personenbezogenen Daten von Mitgliedern in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

2. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummern und bei Ärzten die Fachrichtungen veröffentlicht.

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

 

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Ressort Allgemeine Verwaltung zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.

Der Vorsitzende stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

 

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

 

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail

1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

§ 8 Datenschutzbeauftragter

Da im Verein maximal 2 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Der Verein unterhält einen gemeinsamen Auftritt für den Verein. Die Einrichtung und Unterhaltung des Auftritts im Internet obliegt dem Vorsitzenden. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Vorsitzenden, den Geschäftsführer und den Administrator vorgenommen werden.

2. Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, Datennutzung oder Datenweitergabe ist untersagt.

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand des Vereins am 25.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

 

 

 

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